Gefährdungsklassen

Definition nach DIN 68 800 Teil 3 (Ausgabe 4/90)

(Beachte unten stehende Beispiele !)

0

Wie Gefährdungsklasse 1, aber kein chemischer Holzschutz notwendig, da Holz kontrollierbar oder unter 10% Splintholz oder vollständig abgedeckt

1

Innenbauteile bei einer mittleren relativen Luftfeuchte bis 70% und gleichartig beanspruchte Bauteile

2

Innenbauteile bei einer mittleren relativen Luftfeuchte über 70% und gleichartig beanspruchte Bauteile

Innenbauteile in Naßbereichen, Holzteile wasserabweisend abgedeckt

Außenbauteile ohne unmittelbare Wetterbeanspruchung

3

Außenbauteile mit Wetterbeanspruchung ohne ständigen

Erd- und/oder Wasserkontakt

Innenbauteile in Naßräumen

4

Holzteile mit ständigem Erd- und/oder Süßwasserkontakt,

auch bei Ummantelung

Beispiele (aus DGfH-Merkblatt Kompaktinformation 1997) -

(Aktueller als o.g. Definition !)

 

0

Alles in Aufenthaltsräumen befindlicheHolz

(Wandverkleidungen, Türen, Treppen, Parkett, Möbel usw)

ist GK 0 zuzuordnen.

Tragende Hölzer müssen dabei entweder dreiseitig sichtbar

oder vollflächig abgedeckt sein.

GK 0 gilt im ausgebauten Dachgeschoß nur, wenn die Hölzer

um bewohnten Raum hin dreiseitig sichtbar sind.

Zum Wohnraum abgedeckte, aber zum Dach hin offene

Holzbauteile sind GK 1. Eine Unterspannfolie ist nur dann ein

ausreichender Schutz gegen Insektenbefall, wenn sie

fugendicht ausgebildet ist (Verklebung der Stoßfugen).

Auch ein Badezimmer ist GK 0. Bei Holzverkleidungen ist

allerdings eine gute Hinterlüftung Voraussetzung.

 

0/1

Ein unbeheizter, gegen die Dachhaut nicht abgegrenzter

Dachstuhl ist GK 1.

Ist die Kontrollierbarkeit gewährleistet, so gilt GK 0.

 

0/1/2

Für Kellerräume gelten je nach Feuchteverhältnissen unterschiedliche

Gefährdungsklassen:

Trockene Keller sind GK 0.

In feuchten Kellern kann GK 1 und bei höherer Feuchte GK 2 zutreffen.

 

0/2

Außenwände sind GK 0 wenn durch entsprechende bauliche Maßnahmen und ausreichenden Wetterschutz eine Feuchteanreicherung verhindert wird. Ansonsten gilt GK 2. Schwellen sind in der Regel immer GK 2.

 

0/3

Duschauskleidungen in Wohnungen sind vom Grundsatz her GK 3; trotzdem ist bei entsprechender Konstruktion kein chemischer Holzschutz erforderlich (GK 0).

 

1/2

Unzugängliche Abseiten und Flachdächer sind GK 1; wenn zu befürchten ist, daß unentdeckte Leckagen auftreten können sind sie GK 2. In Sonderfällen kann GK 0 zutreffen.

 

2/3

Außenfenster sind im Grundsatz GK 3, durch sorgfältig instandgehaltene Anstriche und regelmäßige Wartung können sie jedoch in GK 2 eingeordnet werden. Insektenbefall ist bei Fenstern zu vernachlässigen.

 

3

Außenbauteile, wie Balkone, Zäune, Pfosten auf Sockeln ohne Erdkontakt

sind GK 3.

Außenverkleidungen sind im Grundsatz GK 3; je nach Konstruktion kann

aber für Teile auch GK 2 und sogar GK 0 vorliegen. Maßgebend ist,

inwieweit sich im Holz Feuchte anreichern kann und Witterungseinflüsse

das Holz beanspruchen.

 

4

Holz in dauerndem Erdkontakt, z. B. Pfähle, Palisaden,

auch bei Schmutzablagerungen in Ecken und Fugen, ist GK 4.

 

 

 

 

 

 

 

 

Skizze der Gefährdungsklassen in und um das Haus

 

Skizze hier öffnen

 

 

 

 

Holzschutzverfahren in Abhängigkeit von den Gefährdungsklassen

(beachte auch Verfahrensvorgabe der Holzschutzmittelzulassung)

GK 1 und 2

Tauchen, Trogtränkung, Kesseldruckimprägnierung

GK 3

nur Trogtränkung oder Kesseldruckimprägnierung

GK 4

nur Kesseldruckimprägnierung

 

 

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